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Was ist Sozialpolitik ?

Sozialpolitik ist ein interdisziplinaerer und angewandter Wissenszweig, der sich insbesondere mit den Analysen der gesellschtlichen Erwartungen bezüglich sozialer Bedürfnisse beschaeftigt.

Soziale Probleme und Risiken betreffen jeden, aber nur wenige Menschen können die Folgen und Risiken aus eigener Kraft bewältigen.

Unter Sozialpolitik lassen sich all jene Maßnahmen verstehen, mit denen dem Entstehen sozialer Risiken vorgebeugt, soziale Risiken ausgeglichen und das Einkommens-, Versorgungs- und Lebenslagenniveau einzelner Personen oder Personengruppen, unter der Vorausstezung, dass der Erhalt der sozialen Gerechtigkeit sowiet wie möglich gesichert wird, verbessert werden soll. Dabei isr Vorausstezung, dass lebensnotwendige soziale Bedürfnisse gedeckt werden.

In vielen europaeischen Laendern, in denen der Sozialstaat eine wichtige Rolle bei der Ausübung der Sozialpolitik ausübt, nimmt nahezu die gesamte Bevölkerung Leistungen der Sozialpolitik in Anspruch: So ist die weit überwiegende Mehrzahl der Menschen in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen.

Die ältere Generation bestreitet ihren Lebensunterhalt in erster Linie aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Viele Menschen greifen zudem auf die kommunalen sozialen Dienste und Einrichtungen zurück oder beziehen Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeld. Die Maßnahmen, Leistungen und Einrichtungen der Sozialpolitik beeinflussen damit sehr nachhaltig die Lebenslage der Bürgerinnen und Bürger.

Die staatliche Sozialpolitik, die im vorigen Jahrhundert als eng begrenzte Arbeiter- und Armenpolitik begann, hat sich heute in zahlreiche Teilbereiche ausdifferenziert. Im Ergebnis entstand ein weit ausgreifendes System der Sozialen Sicherheit (Sicherung), das nicht erst bei existenzbedrohenden Notlagen und „Bedürftigkeit“ eingreift.

Die Sozialversicherung ist als wichtigster Teil der Sozialen Sicherung eine auf gesetzlicher Grundlage (Sozialgesetzbuch) beruhende Pflichtversicherung, vor allem für Arbeiter und Angestellte. Sie gliedert sich in die Versicherungszweige wie z.B. in die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.

Im internationalen Vergleich weist das deutsche System der Sozialversicherung eine hohe Leistungsfähigkeit auf, die mit ihren Elementen Lohn- und Beitragsorientierung, Lohnersatz und Leistungsdynamik, sozialer Ausgleich sowie paritätische Mittelaufbringung und Selbstverwaltung sich als gut geeignet erwiesen hat, die großen Lebensrisiken wie Invalidität, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfall zuverlässig und solidarisch abzusichern.

Konstitutiver Bestandteil der Sozialversicherung, der sie sowohl von der Privatversicherung als auch von Fürsorgesystemen unterscheidet, ist vor allem die Verknüpfung von Versicherungs- und Solidarprinzip. Hier ergänzen sich Eigenverantwortung und sozialer Ausgleich, Leistungsorientierung und Lebensstandardsicherung.

Soziale Sicherheit bezeichnet aber nicht nur die materielle Existenzsicherung, sondern er umfasst die Gewahrleistung des sozialen Zusammenlebens insgesamt. İn diesem Sinne kann soziale Sicherheit als “Ermöglichung von Teilhabe und Teilnahme aller Angehörigen der Gesellschaft an der gesellschaftlichen Entwicklung und am sozialen Leben” defieniert werden.

Es ist deshalb wichtig den sozialen Zusammenhalt (Solidaritaet) als anerkannte Werthaltung zu staerken. Religionen und insbesondere die sozial islamische Weltanschaung (Sozial Islam) misst der Solidaritaet und dem individuellen Solidaritaetsbewusstsein eine grosse Bedeutung bei. Solidaritet, im İslam umfasst mehrere Aspekte:

  • Solidaritaet mit der gesamten Gesellschaft ohne Ausgrenzung der religiösen, kulturellen und ethnischen Minderheiten.

  • Solidaritaet mit allen Benachteiligten, Schutz-Hilfsbedürftigen und Armen.

  • Solidaritaet mit den Nachbarn (ob arm oder reich).

  • Solidaritaet mit den Verwandten (ob arm oder reich).

  • Solidaritaet mit Pflegebedürftien und Alten (Behinderte; Betagte).

Die ethische Begründung für Solidaritaet liegt in der natürlichen-gesunden Veranlagung des Menschen gegenüber Mitgieder der Geselschaft barmherzig und gerecht zu sein. Auch die islamische Weltanschung sieht in den zwei ethischen Haltungen (Barmherzigkeit und Gerechtigkeit) die Quelle für den Aufbau einer gesunden Sozialordnung, in der Menschenwürde erst garantiert werden können.

Solidarität ist gefragt, auch noch – oder gerade – in unserer heutigen, so auf Individualismus bedachten Gesellschaft. In früheren Gesellschaftsformen war die soziale Sicherheit durch die Familie garantiert. Die Kinder wurden aufgezogen, ausgebildet, arbeiteten und sorgten dafür dann für die Alten. Auch bei Krankheit oder einem Unfall kümmerte sich die Familie. Diese Familien-Solidarität hat sich im Zuge der Entwicklung hin zur Klein- bzw. Kleinstfamilie ständig zurückgebildet. Viele Eltern haben kaum noch Zeit für die Kinder, weil sie ihren Berufen nachgehen – umgekehrt haben später die Kinder aus denselben Gründen keine Zeit, sich um ihre pflegebedürftigen Eltern zu kümmern.

Aufgabe der Sozialpolitik ist es deshalb, das soziale Netz so eng zu knüpfen, dass im Notfall niemand „durch die Maschen fällt“. Andererseits muss aber auch noch genügend Spielraum für Eigeninitiative bleiben. Das beginnt bei der Eigenbeteiligung an den Gesundheitskosten und geht über die Zuzahlung zu den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme bis hin zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge.

Die moderne Sozialpolitik bleibt, anknüpfend an die Bismark’sche Sozialversicherungsgesetzgebung, vorrangig Sozialversicherungspolitik, greift aber in zunehmenden Maße über den Kreis der abhängig Erwerbstätigen hinaus und schließt Familienangehörige, Selbstständige und andere außerhalb abhängiger Arbeit angesiedelte soziale Gruppen mit ein.

Träger der modernen Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat. Der Sozialstaat, mit anderen Worten, die staatliche Sozialpolitik ist verpflichtet mit seinen öffentlich rechtlichen Körperschaften (Sozialversicherungsanstalten) und anderen Fürsorgeinstitutionen aktif am Aufbau eines Sozialsystems mitzugestalten.

Seitens des Staates wird die Durchführung einzelner sozialpolitischer Aufgaben auch auf nichtstaatliche Institutionen übertragen. Die private Sozialpolitik kann in religiöse, betriebliche, gewerkschaftliche oder auch allgemein karitative Sozialpolitik aufgeschlüsselt werden.

Zu den Mitteln staatlicher Sozialpolitik in Deutschland gehören vor allem:

  • Gesetzliche (nichtfinanzielle) Maßnahmen, die die gesellschaftliche Stellung sozial schwächerer Gruppen absichern sollen (z. B. Arbeitsrecht, Kündigungsschutz),

  • Die Bereitstellung öffentlicher Güter, die sonst auf Grund ihrer Anschaffungs- und/oder Unterhaltskosten Privileg weniger wären (z. B. Bäder, Verkehrsmittel, usw.),

  • Steuererleichterunge an nach sozialen Kriterien abgrenzbare Personengruppen

  • direkte finanzielle Zuwendungen an nach sozialen Kriterien abgrenzbare Personengruppen z. B. in Form von Sozialhilfe, Kindergeld, Wohngeld,

  • Maßnahmen der Sozialversicherung und der Versorgung.

  • Soziales Entschädigungsrecht (z.B. Opferentschädigung, Soldatenversorgung).

  • Sozialarbeit (Familien-Kinder- und Jugendhilfe).

Die Sozialleistungen umfassen alle Geld- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen vom Staat bzw. öffentlich rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken und Bedürfnisse gewährt werden. Sie dienen der sozialen Absicherung gegenüber Risiken, dem Familienlastenausgleich sowie anderen sozialpolitischen Aufgaben wie der Jugendhilfe oder der Unterstützung behinderter Menschen. Finanziert werden sie im wesentlichen durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates.

Am deutlichsten werden die Strukturen und Zusammenhänge des Systems der sozialen Sicherung im Sozialbudget der einzelnen Staaten. Diese jährliche Zusammenstellung bietet einen Überblick über die sozialen Leistungen der staatlichen Einrichtungen, der öffentlichen Körperschaften und der Arbeitgeber.

Die erforderlichen Finanzmittel für die im Sozialbudget festgehaltenen Sozialausgaben kann der Sozialstaat nicht aus sich selbst heraus produzieren. Der Staat ist darauf angewiesen, diese Ausgaben aus Steuern und Beiträgen zu finanzieren. Diejenigen Personen und Haushalte, die keine oder keine ausreichenden Einkommen beziehen, erhalten durch Umverteilung Anteile an den Einkommen der anderen.

Begünstigte sind diejenigen, die nicht (mehr) am Erwerbsprozess teilnehmen können (z. B. ältere Menschen, Erwerbsunfähige, Arbeitslose) oder deren Einkommen aufgestockt werden muss, weil z. B. Kinder zu unterhalten oder die Mietbelastungen zu hoch sind. Belastet werden im Gegenzug jene, deren Markteinkommen durch Steuern und Beiträge vermindert werden. Sozialpolitik ist also immer eine Politik der Einkommensumverteilung, welche die reine Marktverteilung korrigiert.

Die wichtigsten Geldleistungen der Sozialen Sicherheit in Deutschland

Schutz der Beschaeftigten in der Türkei

Soziale Grundprobleme in der Türkei

Geschichte der deutschen sozialpolitischen Gesetzregelungen (Gegliedert nach chronologischer Reihenfolge)

Gencer, Mustafa; "Das Verhältnis zwischen Juden, Christen und Muslimen im Osmanischen Reich", Loccumer Protokolle 28/03, 4. Interregiösen Sommerunivesität 2003, Einführung; 129-142.

Gencer, Mustafa; "40 Jahre Türken in Deutchland: Bewusstseinswandel durch Migration", Avrupa Günlüğü, Yıl:2, Sayı:2, 2001: 121-132.